Notwendige Funktionen
Technisch erforderliche Verarbeitung dient der Seitenauslieferung, dem Formularschutz und gegebenenfalls dem Speichern Ihrer Datenschutzentscheidung. Eine aktivierte Einwilligungsplattform kann hierfür Speicher im Browser verwenden. Rechnereingaben werden nicht als persönlicher Verlauf gespeichert. Der Betreiber muss beim Einrichten externer Dienste die tatsächlich verwendeten Cookies, Anbieter und Laufzeiten erfassen und die Angaben bei Änderungen aktualisieren.
Analyse, Werbung und Drittanbieter
Google Analytics und AdSense sind optionale Einbindungen. Ihre Skripte warten in dieser Anwendung auf die jeweils erforderlichen positiven Einwilligungssignale. Für Werbung im EWR, Vereinigten Königreich und in der Schweiz muss eine geeignete, von Google zertifizierte Plattform mit dem anwendbaren IAB Transparency and Consent Framework eingerichtet und getestet werden. Das einfache Informationsfenster ersetzt diese Plattform nicht.
Entscheidung ändern
Über die dauerhaft verfügbare Schaltfläche für Datenschutzeinstellungen öffnen Sie die eingerichtete Einwilligungsverwaltung erneut. Die Rechner bleiben auch bei Ablehnung optionaler Zwecke nutzbar. Ein Widerruf beendet neue optionale Aktivitäten und kann die Seite neu laden; notieren Sie vorher benötigte Ergebnisse. Browserfunktionen können gespeicherte Cookies entfernen, löschen aber nicht automatisch bereits an externe Anbieter übermittelte Daten.