Verwenden Sie Zählerstände oder Abrechnungen über ein vollständiges Jahr. Tragen Sie Personenzahl, Wohnfläche, Vorjahresverbrauch und alten sowie neuen Arbeitspreis ein. Achten Sie auf vergleichbare Grenzen: Elektroheizung, Fahrzeugladen, gemeinschaftliche Versorgung und selbst genutzter Solarstrom verändern die Aussage eines Vergleichs.
Formel
Monatsverbrauch = Jahres-kWh ÷ zwölf. Verbrauch je Person = Jahres-kWh ÷ Personenzahl; je m² = Jahres-kWh ÷ Fläche. Jahresänderung = (aktuell − Vorjahr) ÷ Vorjahr × 100. Preiseffekt = Jahres-kWh × (neuer − alter Arbeitspreis).
Rechenbeispiel
Ein Haushalt mit 3.600 kWh jährlich verbraucht durchschnittlich 300 kWh monatlich. Bei drei Personen und 90 m² ergeben sich 1.200 kWh je Person und 40 kWh je m². Das sind beschreibende Kennzahlen, keine Energieeffizienzklassen.
Ergebnis verstehen
Eine negative Vorjahresänderung bedeutet weniger Verbrauch. Ein positiver Preiseffekt bedeutet höhere Energiekosten bei unveränderter Strommenge. Prüfen Sie vor einem Effizienzurteil, ob sich Bewohnerzahl, Anwesenheit, Heizung oder Geräteausstattung verändert haben.
Strompreis · Deutschland
0,35 €/kWh ist ein frei gewählter Beispielpreis für die Berechnung, kein aktueller Durchschnitt und kein offizieller Tarif. Tragen Sie den Bruttopreis je kWh aus Ihrem Vertrag ein.
Zuletzt geprüft:
Verwenden Sie einen Arbeitspreis einschließlich der für Ihren Vertrag geltenden Steuern, Umlagen und verbrauchsabhängigen Netzentgelte. Bereits enthaltene Beträge nicht nochmals addieren. Der Grundpreis wird nicht automatisch auf einzelne Geräte verteilt.
Annahmen und Grenzen
Monatsmittel verdecken saisonale Unterschiede. Grundpreise fehlen; Wetter, Haushaltsänderungen und geschätzte Zählerstände werden nicht automatisch korrigiert. Die Stromkennzahl je Quadratmeter ersetzt keinen Energieausweis und beschreibt nicht den gesamten Wärmebedarf.
Häufige Fragen
Kann ich Teiljahre vergleichen?
Verwenden Sie gleich lange, repräsentative Zeiträume. Sommerverbrauch bildet einen elektrisch beheizten Winter schlecht ab.
Warum fehlt die prozentuale Jahresänderung?
Ein Vorjahresverbrauch von null bietet keine gültige Bezugsgröße für diese Prozentrechnung.
Datenquellen
- Bundesnetzagentur: Arbeitspreis und Grundpreis
- Bundesnetzagentur: Preise und Abschläge
- Umweltbundesamt: Stromverbrauch von Kühlschränken
Zuletzt geprüft: 2026-09-08