Was kostet der Arbeitsplatz zu Hause zusätzlich? Erfassen Sie Computer und Bildschirm gemeinsam, wenn beide gleich lange laufen. Für Deutschland gehört der Arbeitspreis inklusive Steuern in das Preisfeld; ein unveränderter Grundpreis wird dem Arbeitsplatz nicht noch einmal zugerechnet. Mit der Jahresauswahl lassen sich Urlaub, Feiertage und Bürotage vom Nutzungszeitraum abziehen.
Formel
Verbrauch in kWh = Leistung in kW × Betriebsstunden. Bei Wochentagen wird die Nutzung mit 365 ÷ 7 hochgerechnet. Monatliche Nutzungstage werden mit zwölf multipliziert und auf 365 begrenzt. Stromkosten = Verbrauch × Preis je kWh. Bei Eingabe von Leistung und Stunden verwendet die Jahreseinstellung die eingetragenen Betriebstage, ohne die Saison auf das ganze Jahr hochzurechnen.
Rechenbeispiel
Homeoffice: Arbeitstage statt 365 Tage
Rechenbeispiel mit frei gewählten Annahmen, keine Messung und kein Tarifangebot: Computer und Bildschirm benötigen zusammen durchschnittlich 150 W, acht Stunden an 220 Tagen. Wählen Sie Jahr und 220 Nutzungstage. 0,15 kW × 8 h × 220 = 264 kWh; bei angenommenen 0,32 €/kWh entstehen 84,48 € im Jahr. Der angezeigte Monatswert von 7,04 € ist der Jahresdurchschnitt.
Ergebnis verstehen
Eine Stunde weniger pro Arbeitstag spart bei unverändert 150 W genau 33 kWh beziehungsweise 10,56 € pro Jahr. Rechnen Sie mit 365 statt 220 Tagen, überschätzen Sie diesen Arbeitsplatz um 174 kWh. Ein Router, der auch außerhalb der Arbeitszeit läuft, gehört in eine eigene Berechnung; seine ganze Jahresnutzung ist nicht automatisch eine Mehrbelastung durch Homeoffice.
Strompreis · Deutschland
Verwenden Sie einen Arbeitspreis einschließlich der für Ihren Vertrag geltenden Steuern, Umlagen und verbrauchsabhängigen Netzentgelte. Bereits enthaltene Beträge nicht nochmals addieren. Der Grundpreis wird nicht automatisch auf einzelne Geräte verteilt.
Annahmen und Grenzen
Prüfen Sie die mittlere Leistung mit einem geeigneten Steckdosenmessgerät über einen typischen Arbeitstag. 1,2 kWh in acht Stunden entsprechen 150 W im Mittel. Die Wattangabe des Netzteils ist meist dessen Auslegungsleistung und kein Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs. Bei mehreren Geräten erst den Messbereich des Messgeräts prüfen. Quelle für die Trennung von Arbeits- und Grundpreis: Bundesnetzagentur, unten verlinkt.
Häufige Fragen
Soll ich die maximale Leistung eintragen?
Bei Geräten mit wechselnder Leistung ist ein gemessener Durchschnitt für den gewählten Zeitraum aussagekräftiger.
Ist das der komplette Rechnungsbetrag?
Nein. Berechnet wird der verbrauchsabhängige Anteil zum eingetragenen Preis, ohne separat berechnete Grundgebühren.
Datenquellen
- Bundesnetzagentur: Arbeitspreis und Grundpreis
- Bundesnetzagentur: Preise und Abschläge
- Umweltbundesamt: Stromverbrauch von Kühlschränken
Zuletzt geprüft: 2026-09-28