Strompreis
Verwenden Sie einen Arbeitspreis einschließlich der für Ihren Vertrag geltenden Steuern, Umlagen und verbrauchsabhängigen Netzentgelte. Bereits enthaltene Beträge nicht nochmals addieren. Der Grundpreis wird nicht automatisch auf einzelne Geräte verteilt.
Deutschland
Für die Frage, was ein zusätzlich genutztes Gerät kostet, ist der Arbeitspreis in Ihrer Stromrechnung entscheidend. Den Grundpreis zahlen Sie grundsätzlich unabhängig davon, ob der Fernseher eine Stunde länger läuft. Ein niedrigerer Geräteverbrauch senkt deshalb vor allem den verbrauchsabhängigen Teil der Rechnung. Die monatliche Abschlagszahlung ist dagegen eine Vorauszahlung und kein gemessener Monatsverbrauch.
Beginnen Sie mit einem Gerät, dessen Nutzungszeit Sie gut kennen, etwa dem Computer im Homeoffice. Bei Kühlschrank, Gefrierschrank und anderen Geräten mit wechselnder Leistungsaufnahme ist der gemessene Energieverbrauch über mehrere Tage oder der Jahreswert auf dem Energielabel hilfreicher als die maximale Wattzahl. Wer Warmwasser elektrisch erzeugt, sollte diesen Verbrauch getrennt von Beleuchtung und Unterhaltungselektronik betrachten.
Datenquellen
- Bundesnetzagentur: Arbeitspreis und Grundpreis
- Bundesnetzagentur: Preise und Abschläge
- Umweltbundesamt: Stromverbrauch von Kühlschränken
Zuletzt geprüft: 2026-09-08