Geben Sie nutzbare Akkukapazität, anfänglichen und gewünschten Ladestand, Strompreis und Ladeverluste ein. Die Verlustannahme sollte zur Ladesituation passen. Mit unveränderten Akkudaten können Sie anschließend die Energiepreise zu Hause und an öffentlichen Ladesäulen vergleichen.
Formel
Geladene Akkuenergie = Kapazität × (Zielladestand − Anfangsladestand) ÷ 100. Netzbezug = Akkuenergie ÷ (1 − Ladeverlust in Prozent ÷ 100). Ladekosten = Netzbezug × Preis je Kilowattstunde.
Rechenbeispiel
Ein nutzbarer 60-kWh-Akku nimmt beim Laden von 20 auf 80 Prozent 36 kWh auf. Gehen zehn Prozent des bezogenen Stroms verloren, werden 36 ÷ 0,9 = 40 kWh aus dem Netz benötigt. Diese 40 kWh werden mit Ihrem Tarif bewertet.
Ergebnis verstehen
Der Netzbezug ist entscheidend, wenn Strom an der Ladestelle abgerechnet wird. Die Akkuenergie beschreibt den gespeicherten Zuwachs. Ihre Differenz entspricht den angesetzten Verlusten; sie steht anschließend nicht zum Fahren zur Verfügung.
Strompreis · Deutschland
0,35 €/kWh ist ein frei gewählter Beispielpreis für die Berechnung, kein aktueller Durchschnitt und kein offizieller Tarif. Tragen Sie den Bruttopreis je kWh aus Ihrem Vertrag ein.
Zuletzt geprüft:
Verwenden Sie einen Arbeitspreis einschließlich der für Ihren Vertrag geltenden Steuern, Umlagen und verbrauchsabhängigen Netzentgelte. Bereits enthaltene Beträge nicht nochmals addieren. Der Grundpreis wird nicht automatisch auf einzelne Geräte verteilt.
Annahmen und Grenzen
Temperatur, Akkuzustand, Vorkonditionierung und Ladeelektronik verändern den realen Verbrauch. Startgebühren, Parkkosten, Abonnements und zeitabhängige Gebühren sind nicht eingerechnet. Auch die angezeigten Prozentwerte sind keine präzise Energiemessung.
Häufige Fragen
Welche Akkukapazität ist richtig?
Verwenden Sie möglichst die nutzbare Kapazität, auf die sich die Ladestandsanzeige gewöhnlich bezieht.
Warum werden zehn Prozent nicht einfach aufgeschlagen?
Der Verlustanteil bezieht sich auf den Netzstrom. Deshalb wird durch den verbleibenden Energieanteil geteilt.
Datenquellen
- Bundesnetzagentur: Arbeitspreis und Grundpreis
- Bundesnetzagentur: Preise und Abschläge
- Umweltbundesamt: Stromverbrauch von Kühlschränken
- EPA · EV range and energy testing
Zuletzt geprüft: 2026-09-08